Ortsunabhängiges Projektstipendium
Neben den Aufenthaltsstipendien vergeben die ARSB und das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz jährlich zwei ortsunabhängige sogenannte Projektstipendien.
Seit 2007 werden diese durch die ARSB betreut. Das Angebot wendet sich an bildende Künstler:innen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz*.
- Dauer: sechs Monate
- Stipendiengeld: 1400 Euro
- Ort: ortsunabhängig
Voraussetzungen
Das Stipendium richtet sich an Künstler:innen mit Rheinland-Pfalzbezug*. Bedingung ist ein abgeschlossenes künstlerisches Studium (M.F.A. oder vergleichbar) mit einer anschließenden, mindestens zweijährigen künstlerischen Praxis. Bewerbungen von Autodidakt:innen, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich. Balmoral ist bestrebt, Künstler:innen zu fördern, deren Arbeit noch Potential für die künstlerische Entfaltung aufweist.
*Bezug zu Rheinland-Pfalz: Das Stipendium richtet sich an (und/oder) Bewerber:innen, die in Rheinland-Pfalz geboren wurden, wohnen, arbeiten oder Bildende Kunst mit Abschluss studiert haben. Ein Nachweis des vorrübergehneden rheinland-pfälzischen Wohn-/Ortes im Rahmen eines Stipendienaufenthalts in der Region gilt nicht als erfüllte Bedingung.
Bewerbung
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum (Mitte April bis Ende Mai) online ein Bewerbungsformular bereit.
Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen. Die Juror:innen wählen nach qualitativen Gesichtspunkten aus.
HINWEIS: Dieses Stipendium ist an das Jahresthema nicht gebunden. Die Kandidat:innen bewerben sich mit eigenem künstlerischen Projekt bzw.Vorhaben, das gefördert werden soll.