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Bewerbung

Die ARSB ist nicht nur eine Residency, sondern auch Schnittstelle bei der Vergabe für andere rheinland-pfälzische Stipendien. Für die verschiedenen Stipendien gelten unterschiedliche Voraussetzungen und existieren entsprechende unterschiedliche Bewerbungsbögen.

 

Das Bewerbungsverfahren

Alle Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Es ist nicht möglich, sich in einem Jahr um Balmoral-Anwesenheitsstipendien und um ein Landesstipendien des Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration zu bewerben. Bewerbungen um mehrere Landesstipendien in einem Jahr sind ebenfalls nicht zulässig.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, mitgeteilt.

Abgelehnte Bewerber:innen dürfen sich im Folgejahr nicht – auch nicht für ein anderes Stipendium – bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen ist keine weitere Bewerbung mehr möglich.

WICHTIG: Seit 2015 dürfen sich Künstler:innen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz dreimal pro Landesstipendium bewerben, das heißt dreimal um ein Projektstipendium, dreimal um ein Paris-Stipendium etc. (bisherige Bewerbungen eingeschlossen), jedoch nur alle zwei Jahre.
Die Zuerkennung eines Balmoral-Stipendiums oder eines Stipendiums des Ministeriums für für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz schließt in den folgenden fünf Jahren eine erneute Bewerbung aus. Eine Bewerbung ist ausgeschlossen, wenn dasselbe Stipendium schon einmal zuerkannt wurde.

Die häufigsten Fehler bei der Bewerbung:

 

  • Keine drei Jahre künstlerische Tätigkeit nach Studienabschluss (bei Anwesenheitsstipendien)
    Der Beginn des Stipendiums ist maßgeblich
  • Keine zwei Jahre künstlerische Tätigkeit nach Studienabschluss (bei den Stipendien an anderen Residenzorten und beim Projektstipendium)
    Der Beginn des Stipendiums ist maßgeblich
  • Bachelor als Abschluss
    erforderlicher Abschluss: M.F.A. oder vergleichbar
  • Doppelbewerbung (auf verschiedene Stipendien)
  • Falsche Sparte/falsches Thema (Jahresthema bei Anwesenheitsstipendien beachten)

Bewerbungsunterlagen (keine Originale!)

 

  1. 2-seitiges Bewerbungsformular
  2. Lebenslauf mit Werdegang und bisherigen Förderungen
  3. Erläuterungen zu künstlerischer/pädagogischer Arbeit und Zielen während des Stipendienaufenthaltes (insgesamt max. 300 Wörter
  4. Max. 10 Fotos oder sonstiges Bildmaterial der Arbeiten

Optional:

  1. max. 1 Ausstellungskatalog

Bewerbungsunterlagen für die Stipendien in Südkorea müssen in deutscher und englischer Sprache, für die Stipendien in Frankreich in deutscher sowie französischer oder englischer Sprache eingereicht werden. Die per Post zugesandten Bewerbungsunterlagen dürfen das Format DIN A4 nicht überschreiten.

Bewerbungsformular

 

Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein 2-seitiges Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt und beidseitig unterschrieben der Bewerbung beiliegen. Bewerbungen ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular werden nicht zugelassen.

Bitte beachten Sie:

 

Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens automatisch vernichtet.

Haftungsausschluss

 

Die Artist Residemcy Schloss Balmoral übernimmt keine Haftung für eingesandte Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungen und Kataloge sind zu richten an:

 

Artist Residency Schloss Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems