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Bewerbung

Die ARSB ist nicht nur eine Residency, sondern auch Schnittstelle bei der Vergabe für andere rheinland-pfälzische Stipendien. Für die verschiedenen Stipendien gelten zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen.

 

Bewerbungsverfahren

Alle Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Es ist nicht möglich, sich in einem Jahr um Balmoral-Anwesenheitsstipendien und um ein Landesstipendien des Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration zu bewerben. Bewerbungen um mehrere Landesstipendien in einem Jahr sind ebenfalls nicht zulässig.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerber:innen nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, mitgeteilt.

Abgelehnte Bewerber:innen dürfen sich im Folgejahr nicht – auch nicht für ein anderes Stipendium – bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen ist keine weitere Bewerbung mehr möglich.

WICHTIG: Seit 2015 dürfen sich Künstler:innen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz dreimal pro Landesstipendium bewerben, d. h. dreimal auf ein Stipendium in Paris, in Besançon, in Goyang und auf ein Projekt-Stipendium.
Die Zuerkennung eines Balmoral-Stipendiums oder eines Stipendiums des Ministeriums für für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz schließt in den folgenden fünf Jahren eine erneute Bewerbung aus. Eine Bewerbung ist ausgeschlossen, wenn dasselbe Stipendium schon einmal zuerkannt wurde.

Die häufigsten Fehler bei der Bewerbung:

  • Keine drei Jahre künstlerische Tätigkeit nach Studienabschluss (bei Anwesenheitsstipendien in Balmoral/Bad Ems). Der Beginn des Stipendiums ist maßgeblich
  • Keine zwei Jahre künstlerische Tätigkeit nach Studienabschluss (bei Stipendien an anderen Residenzorten und dem ortsunabhängigen Projektstipendium). Der Beginn des Stipendiums ist maßgeblich
  • Bachelor als Abschluss. Erforderlicher Abschluss: M.F.A. oder vergleichbar
  • Doppel-/Mehrfachbewerbung auf unterschiedliche Stipendien in einem Jahr
  • Falsches Jahresthema (beachten bei Bewerbung auf Stipendium in Balmoral/Bad Ems)

WIE BEWERBEN?

  1. Die Online-Bewerbung ist vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Anlagen (u.a. Zeugnissen) hochzuladen
  2. Erläuterungen zum künstlerischen/kunstpädagogischen/kunsttheoretischen Vorhaben (je nach Art des Stipendiums) sollen maximal 3000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen und einen Bezug zum Jahresthema aufweisen. Die Einbeziehung des Jahresthemas in das künstlerische Vorhaben ist nur für Stipendien in Balmoral Voraussetzung.
  3. Die Bewerbung für ein Stipendium in Balmoral kann in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt bzw. verfasst werden. Für ein Stipendium in Südkorea muss die Bewerbung in deutscher und englischer Sprache vorliegen, für die Stipendien in Frankreich in deutscher und französischer oder englischer Sprache.