Bewerbung
Die ARSB ist nicht nur eine Residency, sondern auch Schnittstelle bei der Vergabe für andere rheinland-pfälzische Stipendien. Für die verschiedenen Stipendien gelten unterschiedliche Voraussetzungen und existieren entsprechende unterschiedliche Bewerbungsbögen.
Das Bewerbungsverfahren
Alle Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Es ist nicht möglich, sich in einem Jahr um Balmoral-Anwesenheitsstipendien und um ein Landesstipendien des Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration zu bewerben. Bewerbungen um mehrere Landesstipendien in einem Jahr sind ebenfalls nicht zulässig.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, mitgeteilt.
Abgelehnte Bewerber:innen dürfen sich im Folgejahr nicht – auch nicht für ein anderes Stipendium – bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen ist keine weitere Bewerbung mehr möglich.
WICHTIG: Seit 2015 dürfen sich Künstler:innen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz dreimal pro Landesstipendium bewerben, das heißt dreimal um ein Projektstipendium, dreimal um ein Paris-Stipendium etc. (bisherige Bewerbungen eingeschlossen), jedoch nur alle zwei Jahre.
Die Zuerkennung eines Balmoral-Stipendiums oder eines Stipendiums des Ministeriums für für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz schließt in den folgenden fünf Jahren eine erneute Bewerbung aus. Eine Bewerbung ist ausgeschlossen, wenn dasselbe Stipendium schon einmal zuerkannt wurde.