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Stipendien-Übersicht

Die Artist Residency Schloss Balmoral vergibt Anwesenheitsstipendien für bildende Künstler:innen sowie für Kurator:innen in Bad Ems. Diese werden durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gefördert. Die Stipendien unterscheiden sich nach Dauer und Bewerber:innengruppe:

  1. Wir vergeben pro Jahr an bildende Künstler:innen aus aller Welt:
    zwei 8-monatige Anwesenheitsstipendien, zwei viermonatige Anwesenheitstipendium (davon eines an eine/n Artist-at-Risk) sowie ein dreimonatiges Stipendium (ausschließlich an eine:n Künstler:in aus Ruanda)
  2. Wir vergeben pro Jahr an Kurator:innen aus aller Welt:
    zwei 4-monatige Anwesenheitstipendien
  3. Im jährlichen Wechsel vergeben wir ein 4-monatiges Anwesenheitsstipendien an eine/n:
    – Kunstvermittler:in (2027)
    – Theoretiker:in (2028)

 

Die Stipendien für die Artists Residency Schloss Balmoral (ARSB) werden zu einem jährlich neuen Jahresthema vergeben.

 


Des Weiteren ermöglichen und koordinieren wir die Vergabe von Stipendien für andere Residenzorte, auf die sich nur Künstler:innen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz bewerben können. Diese, vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration geförderte Kategorie, umfasst Stipendien in:

Wiepersdorf, Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf
(3-monatiges Stipendium)

ISBA, Burgund-Franche-Comté
(3-monatiges Stipendium)

Paris, Cité Internationale des Arts
(zwei 6-monatige Stipendien)

Südkorea, MMCA Residency Goyang
(3-monatiges Stipendium)

zwei 6-monatige ortsunabhängige Projektstipendien

Thematische Auflagen gelten für diese Stipendien nicht.

 


Als Bezug zu Rheinland-Pfalz gilt (und/oder): Wer in Rheinland-Pfalz geboren wurde, wohnt, arbeitet oder Bildende Kunst mit Abschluss studiert hat. Ein Nachweis des rheinland-pfälzischen Wohn-/Ortes im Rahmen eines Stipendienaufenthalt in der Region gilt nicht als erfülltes Bewerbungskriterium.

 

WICHTIGER HINWEIS: Auf ein Landestipendium dürfen sich nur Künstler:innen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz bewerben.  Außerdem sind maximal je drei Bewerbungen auf ein Landesstipendium erlaubt. Soll heißen: dreimal maximal auf z.B. ein Projektstipendium, dreimal auf einen Aufenthalt in Paris, in Südkorea, usw. 

 

FÜR ALLE BEWERBER:INNEN (ob auf die Landesstipendien oder die Stipendien der Artist Residency Schloss Balmoral) GILT:

PRO JAHR DARF NUR EINE BEWERBUNG ERFOLGEN. ES SIND KEINE DOPPEL- ODER MEHRFACH-BEWERBUNGEN INNERHALB EINES JAHRES MÖGLICH. BEI BEWERBUNGEN EINER PERSON AUF MEHRERE STIPENDIEN IN EINEM JAHR, WIRD JEDE DIESER BEWERBUNGEN ALS UNGÜLTIG GEWERTET.

Stipendiat:innen

Einblick in die Studios

Jahresthema

Die Stipendien für die Artists Residency Schloss Balmoral (ARSB) werden zu einem jährlich neuen Jahresthema vergeben.